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Impressum
www.bigboysportsacademy.de wird betrieben von Big Boy Sportsacademy GmbH Germany Telefon: +49 (0)151 121 00 486 mail: anfrage ät bigboysportsacademy punkt de Haftungshinweis: Weitere Domains
Big Boy Sports Academy GmbH
Amtsgericht Siegburg HRB 11041 UST-IdNr. DE815217274 Finanzamt Siegburg St.Nr.: 220/5785/0671
AGB's
Allgemeine Geschäftsbedingungen Big Boy Sports Academy GmbH
1. Kursteilnehmer und Mieterkreis
2. Anmeldung/ Rücktritt vom Vertrag Abschluss des Mietvertrages. Bei Minderjährigen ist zur Wirksamkeit der rechtsgeschäftlichen Erklärung die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters beizubringen. b) Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich zu erklären. Erfolgt der Rücktritt 7 Tage vor Kursbeginn/Mietbeginn wird die geleistete Anzahlung von 30% des jeweiligen Kurspreises/Mietpreises in Abweichung zu § 346 Abs. 1 BGB einbehalten, wenn kein Ersatzteilnehmer/ Mieter gestellt wird. Bei einem innerhalb der 7-Tagesfrist erklärtem Rücktritt sind weitere 50% der Kurskosten / Mietgebühren fällig, sofern ein Ersatzteilnehmer nicht gestellt wird bzw. eine anderweitige Vercharterung nicht gelingt. c) Big Boy Sports Academy GmbH behält sich das Recht vor, ohne Einhaltung einer Frist vom Vertrage zurückzutreten, wenn die geforderte Mindestteilnehmerzahl der jeweiligen Kursausschreibung nicht erreicht wird. Gleiches gilt im Falle höherer Gewalt (Starkwind, Blitzschlag) oder bei Zerstörung des Kitesurfmaterials durch Kollisionen oder Vandalismus. Geleistete Zahlungen werden in Form eines Gutscheines erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht. d) Teilnehmer, die einen Lehrgang nachhaltig stören, sich vertragswidrig verhalten oder sich und andere vorsätzlich gefährden, können von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen werden.
3. Mitwirkungspflicht
4. Sicherheit/ Durchführungsbedingungen
5. Sorgfaltspflicht Inspektionen sichergestellt. Dennoch ist der Teilnehmer/Mieter verpflichtet, das Kitesurf-, Surf-, Kajak- und Landboardmaterial vor Fahrtantritt zu überprüfen. Im Interesse aller Beteiligten ist jeder Teilnehmer/ Mieter verpflichtet, entstandene Schäden sofort anzuzeigen. b) Falls die Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials durch Nichtbeachtung der Anweisung des Ausbilders oder durch fahrlässige oder sogar vorsätzliche Verhaltensweisen des Teilnehmers/Mieters nicht mehr gewährleistet ist, besteht für den durch die Tatbestandsaufnahme und Störungsbeseitigung entstandenen Zeitverlust kein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Teilnehmers/Mieters. 6. Haftung Veranstaltungsvorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Kursausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung sowie für die gewissenhafte Durchführung der Inspektionen zur Sicherstellung der Betriebsbereitschaft des Kitesurfmaterials. b) Die Haftung für Sach- und Personenschäden ist ausgeschlossen. Anzeigepflicht. Der Teilnehmer / Mieter verpflichtet sich, das Kitesurfmaterial wie sein Eigentum nach den Regeln guter Manier zu behandeln und zu führen. d) Für selbstverschuldete Schäden (einschließlich Ausfall- und Folgeschäden) an dem Kitesurfmaterial und allen Ausrüstungsteilen haftet der Teilnehmer/Mieter persönlich. e) Für den Verlust von Wertgegenständen, Brillen, Geld und sonstigen Gegenständen wird keine Haftung übernommen. Es wird keine Haftung für die Garderobe übernommen.
7. Zusätzliche Vermietungsbedingungen Kitesurfausrüstung zu verweigern, sofern der Mieter nicht über die erforderliche Qualifikation (VDWS oder IKO Lizenz) verfügt. b) Sofern sich nach Übergabe trotz Lizenz eine mangelnde Qualifikation (mangelnde Beherrschung des Sportgerätes, Verletzung der Ausweich- und Fahrregeln, Gefährdung Anderer) des Mieters hinsichtlich der sicheren Führung des Kitesurfmaterials offenbart oder dieser entgegen den vorgegebenen Weisungen handelt, kann der Vermieter den sofortigen Rücktritt vom Vertrag erklären und die Mietgebühr einbehalten. c) Der Mieter ist zur pünktlichen Rückgabe verpflichtet. Meteorologische Ereignisse sind einzukalkulieren und stellen keinen Grund zur verspäteten Rückgabe dar. d) Der Mieter haftet für alle Schäden und Aufwendungen, die durch eine verspätete Rückgabe entstehen. Im übrigen haften der Mieter dem Vermieter für alle Verpflichtungen aus dem Mietvertrag als Gesamtschuldner. Der Mieter hat auch für ein Verschulden seiner Mitnutzer einzustehen.
8. Salvatorische Klausel
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